Das übergeordnete Ziel der Jugendhilfemaßnahme ist die Verselbstständigung der Bewohner, insbesondere durch „Hilfe zur Selbsthilfe“, so dass sie bestenfalls nach erfolgreicher Beendigung keine Unterstützung mehr benötigen oder aber wissen, wo sie sich bei Fragen oder Problemen hinwenden können.
Vorhandene Ressourcen sollen mobilisiert und gefördert werden. Die Grundprinzipien der Praxis, nämlich das humanistische Menschenbild und der systemische Ansatz, kommen bei uns natürlich ebenfalls zum Tragen.